Kirchenvorstand 2022 bis 2026
Der Kirchenvorstand ist das für die Verwaltung des Vermögens, also für die finanziellen Angelegenheiten zuständige Gremium innerhalb der Kirchengemeinde. Er ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben. Die rechtliche (gesetzliche) Grundlage für die Kirchenvorstände in Niedersachsen ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Dort sind wichtige Aufgaben des Kirchenvorstandes näher umschrieben:
- Feststellung des Haushaltsplanes
- Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung
- Führung des Vermögensverzeichnisses
- Wahl des Rendanten, wenn nicht der Bischof diesen bestimmt.